Steuern

Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind.

Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des/der Anleger/in. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines/einer Steuerberater/in oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

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Besteuerung von Zinseinkünften

In Belgien wird auf Zinserträge eine Quellensteuer in Höhe von 30 % erhoben und durch den Anbieter zum Zeitpunkt der Zinszahlung abgeführt. Durch rechtzeitige Vorlage einer Steuerlichen Selbstauskunft kann die nationale Quellensteuer auf 0 % reduziert werden.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 30 %
Quellensteuersatz in Belgien reduzierbar Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar Nein, nicht anrechenbar
Hinweise zur CKV Bank
Besonderheit Zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuerlichen Selbstauskunft, sowie zur Zinsauszahlung ist es zwingend erforderlich bei der CKV Bank eine gültige Personalausweiskopie (inklusive Adressangabe) vorzulegen.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer Steuerliche Selbstauskunft CKV
Einsendeadresse
(Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf

Einreichungsfrist

Spätestens 30 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage

Gültigkeit Dokument

Unbeschränkt gültig

Bei Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue Steuerliche Selbstauskunft im Original einzureichen.

Hinweise zur Aion SA/NV
Besonderheit

Zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuerlichen Selbstauskunft, sowie zur Zinsauszahlung bei der AION Bank ist es zwingend erforderlich eine gültige Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass) und zugehörige Ausweisdaten vorzulegen.
Die Steuerliche Selbstauskunft ist für 365 Kalendertage ab Unterzeichnungsdatum gültig.

Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer Steuerliche Selbstauskunft Aion
Einsendeadresse Steuerliche Selbstauskunft für Aion hochladen

Einreichungsfrist

Spätestens 10 Geschäftstage vor dem Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage.

Gültigkeit Dokument

Die Steuerliche Selbstauskunft ist für 365 Kalendertage ab Unterzeichnungsdatum gültig.
Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderungen ist die Steuerliche Selbstauskunft erneut einzureichen.

Deutsche Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der deutschen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

Estnische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der estnischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

Französische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der französischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

In Griechenland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. 10 %-Punkte werden davon automatisch durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.

Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten können weder Rendite Check noch die Banken Unterstützung zur weiteren Reduzierung der griechischen Quellensteuer anbieten.

Insofern ist die Anrechnung der noch verbleibenden 5 %-Punkte der griechischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 15 %
Quellensteuersatz in Griechenland reduzierbar Nein
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.

 

Britische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der britischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

Italienische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der italienischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

In Kroatien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 10% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0 % reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Kroatien der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 10 %
Quellensteuersatz in Kroatien reduzierbar Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar Nein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung notwendige Dokumente Ansässigkeitsbescheinigung Banka Kovanica
Ansässigkeitsbescheinigung KentBank
Einsendeadresse
(Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf
Einreichungsfrist Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit Dokument

365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer
Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag durch die kroatische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in kroatischen Kuna (HRK) erfolgt. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob kroatische Quellensteuern abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten".
Quellensteuersatz in Kroatien erstattbar 10 % seit 01.01.2021 (bis 31.12.2020: 12%)
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer

Erstattungsantrag Banka Kovanica
Erstattungsantrag KentBank

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original) einreichen Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Einreichungsfrist

Der Erstattungsantrag kann frühestens im Folgejahr der Zinszahlung eingereicht werden. Spätestens 10 Geschäftstage vor Ende des 3. Kalenderjahres beginnend mit dem Datum des Steuerabzugs.

In Lettland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 20 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen.

Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Lettland die nationale Quellensteuer in Höhe von 20 % abgeführt. 10 %-Punkte der lettischen Quellensteuer können durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer, sofern dies abgeführt wird, angerechnet werden. Die verbleibenden 10 %-Punkte können auf Antrag des/der Kunden/in in Lettland erstattet werden.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 20 %
Quellensteuersatz in Lettland reduzierbar Ja, auf 10 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung BluOr Bank AS
Ansässigkeitsbescheinigung Baltic International Bank
Ansässigkeitsbescheinigung CBL Bank - Citadele Bank
Ansässigkeitsbescheinigung Expobank
Ansässigkeitsbescheinigung RIB Bank
Ansässigkeitsbescheinigung Rietumu Bank
Ansässigkeitsbescheinigung Signet Bank

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf
Einreichungsfrist Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit des Dokuments

365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer

Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag bei der lettischen Steuerbehörde möglich. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob lettische Quellensteuern in Höhe des vollen Quellensteuersatzes abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten".

Quellensteuersatz in Lettland erstattbar 10 %
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer

Erstattungsantrag BluOr Bank AS
Erstattungsantrag Baltic International Bank
Erstattungsantrag CBL Bank – Citadele Banka
Erstattungsantrag Expobank
Erstattungsantrag RIB
Erstattungsantrag Rietumu Bank
Erstattungsantrag Signet Bank

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)

State Revenue Services of the Republic Latvia
Taljas iela 1
Riga LV – 1978
Latvia

Einreichungsfrist Innerhalb von 3 Jahren beginnend mit dem Datum des Steuerabzugs

In Litauen wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. Bei der SME Bank kann die Quellensteuer auf 10 % gesenkt werden. Zur Reduzierung der Quellensteuer wird die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung und das FR0021, (DAS-1) Formular benötigt. Bei der European Merchant Bank ist eine Reduzierung der litauischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen.

10 %-Punkte der litauischen Quellensteuer sind auf die deutsche Kapitalertragssteuer, sofern dies abgeführt wird, anrechenbar. Wird von der Servicebank (Sutor Bank) Kapitalertragssteuer einbehalten, erfolgt die Anrechnung automatisch bei der Auszahlung an die Anleger/innen.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 15 %
Quellensteuersatz in Litauen reduzierbar Ja, auf 10 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar

Ja, 10 %-Punkte der litauischen Quellensteuer sind auf die deutsche Kapitalertragssteuer anrechenbar. Wird von der Servicebank Kapitalertragssteuer einbehalten, erfolgt die Anrechnung automatisch.

5 %-Punkte der litauischen Quellensteuer können in Deutschland in keiner Weise angerechnet, oder in Litauen reduziert werden.

Informationen zur European Merchant Bank

Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten kann die European Merchant Bank keine Unterstützung zur Reduzierung der litauischen Quellensteuer anbieten.

Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung SME Bank
Ergänzung zur Ausfüllhilfe FR0021 DAS-1

Einsendeadresse (Dokumente für die SME Bank ausschließlich im Original einreichen) Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf
Einreichungsfrist                                               Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin,
jedoch frühstens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit Dokumente
für SME Bank

Bis zum Ende (31.12) des Ausstellungsjahres

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue Ansässigkeitsbescheinigung und das Formular FR0021 (DAS-1) im Original einzureichen.

Liechtensteinische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der liechtensteinischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

Maltesische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der maltesischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

In Österreich wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer (Abzugssteuer) in Höhe von derzeit 25 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Österreich der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 25 %
Quellensteuersatz in Österreich reduzierbar Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar Nein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer Ansässigkeitsbescheinigung Banco do Brasil
Ansässigkeitsbescheinigung Wiener Privatbank
 
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf
Einreichungsfrist Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin.
Gültigkeit des Dokuments

Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 60 Monate.

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Abweichende Regelung bei Austrian Anadi Bank AG

Die Austrian Anadi Bank führt grundsätzlich am Zinszahlungstermin, unabhängig von der Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung beim Rendite Check-Kundenservice, die österreichische Quellensteuer in Höhe von derzeit 25 % ab. Bei Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung wird die einbehaltene österreichische Quellensteuer, im jeweils drauffolgenden Quartal, auf Ihr Referenzkonto erstattet.

Quellensteuersatz 25%

Quellensteuersatz in Österreich reduzierbar

Ja, auf 0 %

Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar

Nein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung Austrian Anadi Bank
 

Einsendeadresse
(Dokument ausschließlich im Original einreichen)

Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf

Einreichungsfrist

Spätestens 10 Geschäftstage vor Ablauf des Kalenderjahres der Zinszahlung, frühstens nach erfolgter Anlage.
Gültigkeit des Dokuments

Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 60 Monate.

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Sofern die Anlage bereits vor dem 1.1.2017 abgeschlossenen wurde, führt die Anadi Bank für den Zeitraum zwischen Anlagestart und dem 31.12.2016 die EU-Zinssteuer in Höhe von 35 % auf den kalkulatorisch in dieser Zeit angefallenen Zins ab.

Die EU-Zinssteuer wird durch die Servicebank steuerlich hinsichtlich des Einbehalts von deutscher Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder ggf. Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Eine Anrechnung oder ggf. Erstattung erfolgt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung der Anleger/innen.

Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer

Eine Anrechnung auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich. Eine Erstattung kann der/die Anleger/innen ausschließlich bei der österreichischen Steuerverwaltung beantragen. Weitere Informationen zur Erstattung der österreichischen Abzugssteuer finden Sie ebenfalls unter dem nachfolgenden .

Quellensteuersatz in Österreich erstattbar 25 %
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer 
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)

Schicken Sie die Unterlagen zusammen mit Ihrer Ansässigkeitsbescheinigung an:
Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart
Neusiedlerstraße 46
A-7000 Eisenstadt

Einreichungsfrist Erstattungsantrag nach Ende des Kalenderjahres der Zinszahlung innerhalb von 5 Kalenderjahren einreichen

In Portugal wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 28% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Portugal der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 28%
Quellensteuersatz in Portugal reduzierbar Ja, auf 15%
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar Ja, 15%-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung Banco Finantia

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)

Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf

Einreichungsfrist Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit des Dokuments

Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 12 Monate

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

In Rumänien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 10 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Rumänien der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 10 %
Quellensteuersatz in Rumänien reduzierbar Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar Nein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung Alpha Bank
Ansässigkeitsbescheinigung BRCI
Ansässigkeitsbescheinigung First Bank

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf
Einreichungsfrist Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit des Dokuments

Für das Ausstellungsjahr und die ersten 60 Tage des Folgejahres

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer

Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag durch die rumänische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in Rumänischen Leu (RON) erfolgt. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob rumänische Quellensteuern abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten".

Quellensteuersatz in Rumänien erstattbar 10 % seit 01.01.2021 (bis 31.12.2020: 16 %)
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer

Erstattungsantrag für Alpha Bank
Erstattungsantrag für BRCI
Erstattungsantrag für First Bank

Einsendeadresse 
(Dokument ausschließlich im Original einreichen)

Kundenservice
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf

Einreichungsfrist Erstattungsantrag spätestens 10 Geschäftstage vor Ende des 5. Kalenderjahres, frühestens nach dem Ende des Kalenderjahres des Steuerabzugs möglich

Schwedische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der schwedischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

In der Slowakei wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in der Slowakei der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 19 %
Quellensteuersatz in der Slowakei reduzierbar Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar Nein, nicht anrechenbar
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung 356.bank, a.s.

Ansässigkeitsbescheinigung Privatbanka a.s.

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf
Einreichungsfrist Nach erfolgter Anlage spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin
Gültigkeit des Dokuments

Unbeschränkt gültig

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

In Spanien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0% reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Spanien der volle Quellensteuersatz erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die Haitong S.A. ihren Sitz in Portugal hat, Zinserträge jedoch in Spanien versteuert werden. Aus diesem Grund erfolgt die Besteuerung entsprechend den spanischen Vorgaben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz 19 %
Quellensteuersatz in Spanien reduzierbar Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar Nein, nicht anrechenbar
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung Haitong Bank

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)

Rendite Check Kundenservice
Grafenberger Allee 293,
40237 Düsseldorf

Einreichungsfrist Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit Dokument 365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung der Meldeadresse, sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Freistellungsauftrag / Nichtveranlagungsbescheinigung

Was ist ein Freistellungsauftrag?
Für Zinsertrage, die Sie über den Rendite Check-Anlegerservice erhalten, kann ein Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank erteilt werden. Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags können Kapitalertrage bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von der Besteuerung befreit werden. Der Sparerfreibetrag beträgt 801 Euro bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Eheleute. Kapitalerträge (z.B. Zinsen auf ein Fest- oder Tagesgeld), die über den Sparerfreibetrag hinaus anfallen, unterliegen der regulären Besteuerung für Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). 

Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch einen Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank, dieser bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug. Die Servicebank prüft, ob diese Quellensteuern im Rahmen des Steuereinbehalts durch die Servicebank in Deutschland anrechenbar sind. In manchen Fällen kann durch das Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung, der Einbehalt von Quellensteuern verhindert bzw. die Quellensteuer reduziert werden.

Unser Tipp für Sie:
In unserem Steuerbereich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die genaue steuerliche Behandlung der von Ihnen gewünschten Anlagebank einzusehen.

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen?
Dazu nutzen Sie einfach das Formular zum Freistellungsauftrag.  Dieses beinhaltet eine Ausfüllhilfe, damit stellen Sie eine korrekte Befüllung sicher. Das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Dokument senden Sie per Post, Fax oder E-Mail direkt an die Sutor Bank. 

Rendite Check
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
E-Mail service@rendite-check .com

Nach Eingang des Formulars wird diese Änderung schnellstmöglich für sie vorgenommen. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung. Nach erfolgreicher Bearbeitung können Sie die Informationen über Ihren bei der Sutor Bank hinterlegten Freistellungsauftrag mit folgenden Schritten einsehen:

1.    Klicken Sie nach dem Login auf www.rendite-check.com oben rechts auf Ihren Namen 
2.    Sie gelangen dann in Ihr Profil, folgen Sie dieser Seite bis zu der Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV Bescheinigung"

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Geringverdienende haben mit Hilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung, oder kurz NV-Bescheinigung die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr Einkommen inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag befindet.

Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Für das Jahr 2022 liegt er bei 10.347 Euro für Ledige und 20.694 Euro für Verheiratete. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Sutor Bank, diese bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug. 

Unser Tipp für Sie:
In unserem Steuerbereich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die genaue steuerliche Behandlung der von Ihnen gewünschten Anlagebank einzusehen.

Wie kann ich eine NV-Bescheinigung beantragen? 
Den "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen" erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt - entweder direkt in der Dienststelle oder auf der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie alle benötigten Informationen im Formular angegeben haben, prüft das Finanzamt die Angaben und entscheidet entsprechend, ob eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt. 

Wie kann ich eine NV-Bescheinigung einreichen?
Die NV-Bescheinigung senden Sie bitte im Original direkt an folgende Adresse: 

Rendite Check
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
E-Mail service@rendite-check.com

Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt, es erfolgt keine Rücksendung. Es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt mehrere Originale anzufordern. 
Nach Eingang der Bescheinigung wird diese schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung. Dieses können Sie im Anschluss mit folgenden Schritten nachvollziehen:

1.    Klicken Sie nach dem Login auf www.rendite-check.com oben rechts auf Ihren Namen 
2.    Sie gelangen dann in Ihr Profil, folgen Sie dieser Seite bis zu der Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV Bescheinigung“

Meine Daten

Ja, die Daten liegen in sicheren Rechenzentren auf deutschen Servern. Es ist über ein „Need-to-know“-Konzept sichergestellt, dass ausschließlich die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen auf Ihre Stamm- und Anlagedaten Zugriff haben, für die dieses aufgrund Ihrer Aufgaben unbedingt erforderlich ist.