Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind.
Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des/der Anleger/in. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines/einer Steuerberater/in oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Wir empfehlen Ihnen zur korrekten Darstellung der Dokumente, die Verwendung einer aktuellen Version Ihres Browsers (z.B.: Google Chrome Browser). Bei der Verwendung einer älteren oder gar veralteten Version, kann es zu Darstellungsschwierigkeiten kommen.
In Belgien wird auf Zinserträge eine Quellensteuer in Höhe von 30 % erhoben und durch den Anbieter zum Zeitpunkt der Zinszahlung abgeführt. Durch rechtzeitige Vorlage einer Steuerlichen Selbstauskunft kann die nationale Quellensteuer auf 0 % reduziert werden. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 30 % |
Quellensteuersatz in Belgien reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein, nicht anrechenbar |
Hinweise zur CKV Bank | |
Besonderheit | Zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuerlichen Selbstauskunft, sowie zur Zinsauszahlung ist es zwingend erforderlich bei der CKV Bank eine gültige Personalausweiskopie (inklusive Adressangabe) vorzulegen. |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer | Steuerliche Selbstauskunft CKV |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) |
Rendite Check Kundenservice Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf |
Einreichungsfrist |
Spätestens 30 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokument |
Unbeschränkt gültig Bei Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue Steuerliche Selbstauskunft im Original einzureichen. |
Hinweise zur Aion SA/NV | |
Besonderheit |
Zum Zeitpunkt der Einreichung
der Steuerlichen
Selbstauskunft, sowie zur
Zinsauszahlung bei der AION
Bank ist es zwingend
erforderlich eine gültige
Ausweiskopie
(Personalausweis oder
Reisepass) und zugehörige
Ausweisdaten vorzulegen. |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer | Steuerliche Selbstauskunft Aion |
Einsendeadresse | Steuerliche Selbstauskunft für Aion hochladen |
Einreichungsfrist |
Spätestens 10 Geschäftstage vor dem Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage. |
Gültigkeit Dokument |
Die Steuerliche
Selbstauskunft ist für 365
Kalendertage ab
Unterzeichnungsdatum
gültig. |
Deutsche Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der deutschen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Estnische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der estnischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Französische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der französischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In Griechenland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. 10 %-Punkte werden davon automatisch durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird. Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten können weder Rendite Check noch die Banken Unterstützung zur weiteren Reduzierung der griechischen Quellensteuer anbieten. Insofern ist die Anrechnung der noch verbleibenden 5 %-Punkte der griechischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 15 % |
Quellensteuersatz in Griechenland reduzierbar | Nein |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird. |
Britische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der britischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Italienische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der italienischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In Kroatien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 10% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0 % reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Kroatien der volle Quellensteuersatz erhoben. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 10 % |
Quellensteuersatz in Kroatien reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung notwendige Dokumente | Ansässigkeitsbescheinigung
Banka Kovanica Ansässigkeitsbescheinigung KentBank |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) |
Rendite Check Kundenservice Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokument |
365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
Nachträgliche Erstattung
der
Quellensteuer Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag durch die kroatische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in kroatischen Kuna (HRK) erfolgt. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob kroatische Quellensteuern abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten". |
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Quellensteuersatz in Kroatien erstattbar | 10 % seit 01.01.2021 (bis 31.12.2020: 12%) |
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer |
Erstattungsantrag
Banka Kovanica |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original) einreichen | Rendite Check
Kundenservice Grafenberger Allee 293 40237 Düsseldorf |
Einreichungsfrist |
Der Erstattungsantrag kann frühestens im Folgejahr der Zinszahlung eingereicht werden. Spätestens 10 Geschäftstage vor Ende des 3. Kalenderjahres beginnend mit dem Datum des Steuerabzugs. |
In Lettland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 20 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Lettland die nationale Quellensteuer in Höhe von 20 % abgeführt. 10 %-Punkte der lettischen Quellensteuer können durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer, sofern dies abgeführt wird, angerechnet werden. Die verbleibenden 10 %-Punkte können auf Antrag des/der Kunden/in in Lettland erstattet werden. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 20 % |
Quellensteuersatz in Lettland reduzierbar | Ja, auf 10 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird. |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer |
Ansässigkeitsbescheinigung
BluOr Bank AS |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) | Rendite Check Kundenservice Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit des Dokuments |
365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag bei der lettischen Steuerbehörde möglich. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob lettische Quellensteuern in Höhe des vollen Quellensteuersatzes abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten". |
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Quellensteuersatz in Lettland erstattbar | 10 % |
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer |
Erstattungsantrag
BluOr Bank AS |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) |
State Revenue Services of the
Republic Latvia |
Einreichungsfrist | Innerhalb von 3 Jahren beginnend mit dem Datum des Steuerabzugs |
In Litauen wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. Bei der SME Bank kann die Quellensteuer auf 10 % gesenkt werden. Zur Reduzierung der Quellensteuer wird die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung und das FR0021, (DAS-1) Formular benötigt. Bei der European Merchant Bank ist eine Reduzierung der litauischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen. 10 %-Punkte der litauischen Quellensteuer sind auf die deutsche Kapitalertragssteuer, sofern dies abgeführt wird, anrechenbar. Wird von der Servicebank (Sutor Bank) Kapitalertragssteuer einbehalten, erfolgt die Anrechnung automatisch bei der Auszahlung an die Anleger/innen. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 15 % |
Quellensteuersatz in Litauen reduzierbar | Ja, auf 10 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar |
Ja, 10 %-Punkte der litauischen Quellensteuer sind auf die deutsche Kapitalertragssteuer anrechenbar. Wird von der Servicebank Kapitalertragssteuer einbehalten, erfolgt die Anrechnung automatisch. 5 %-Punkte der litauischen Quellensteuer können in Deutschland in keiner Weise angerechnet, oder in Litauen reduziert werden. |
Informationen zur European Merchant Bank |
Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten kann die European Merchant Bank keine Unterstützung zur Reduzierung der litauischen Quellensteuer anbieten. |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer |
Ansässigkeitsbescheinigung
SME Bank |
Einsendeadresse (Dokumente für die SME Bank ausschließlich im Original einreichen) | Rendite Check Kundenservice Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage
vor
Zinszahlungstermin, jedoch frühstens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokumente für SME Bank |
Bis zum Ende (31.12) des Ausstellungsjahres Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue Ansässigkeitsbescheinigung und das Formular FR0021 (DAS-1) im Original einzureichen. |
Liechtensteinische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der liechtensteinischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Maltesische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der maltesischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In Österreich wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer (Abzugssteuer) in Höhe von derzeit 25 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Österreich der volle Quellensteuersatz erhoben. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 25 % |
Quellensteuersatz in Österreich reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer | Ansässigkeitsbescheinigung
Banco do Brasil Ansässigkeitsbescheinigung Wiener Privatbank |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) | Rendite Check Kundenservice Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin. |
Gültigkeit des Dokuments |
Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 60 Monate. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
Abweichende Regelung bei Austrian Anadi Bank AG Die Austrian Anadi Bank führt grundsätzlich am Zinszahlungstermin, unabhängig von der Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung beim Rendite Check-Kundenservice, die österreichische Quellensteuer in Höhe von derzeit 25 % ab. Bei Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung wird die einbehaltene österreichische Quellensteuer, im jeweils drauffolgenden Quartal, auf Ihr Referenzkonto erstattet. |
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Quellensteuersatz | 25% |
Quellensteuersatz in Österreich reduzierbar |
Ja, auf 0 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar |
Nein |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer |
Ansässigkeitsbescheinigung
Austrian Anadi
Bank |
Einsendeadresse |
Rendite Check Kundenservice |
Einreichungsfrist |
Spätestens 10 Geschäftstage vor Ablauf des Kalenderjahres der Zinszahlung, frühstens nach erfolgter Anlage. |
Gültigkeit des Dokuments |
Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 60 Monate. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
Sofern die Anlage bereits vor dem 1.1.2017 abgeschlossenen wurde, führt die Anadi Bank für den Zeitraum zwischen Anlagestart und dem 31.12.2016 die EU-Zinssteuer in Höhe von 35 % auf den kalkulatorisch in dieser Zeit angefallenen Zins ab. Die EU-Zinssteuer wird durch die Servicebank steuerlich hinsichtlich des Einbehalts von deutscher Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder ggf. Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Eine Anrechnung oder ggf. Erstattung erfolgt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung der Anleger/innen. |
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer Eine Anrechnung auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich. Eine Erstattung kann der/die Anleger/innen ausschließlich bei der österreichischen Steuerverwaltung beantragen. Weitere Informationen zur Erstattung der österreichischen Abzugssteuer finden Sie ebenfalls unter dem nachfolgenden . |
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Quellensteuersatz in Österreich erstattbar | 25 % |
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer | Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) |
Schicken Sie die Unterlagen
zusammen mit Ihrer
Ansässigkeitsbescheinigung
an: |
Einreichungsfrist | Erstattungsantrag nach Ende des Kalenderjahres der Zinszahlung innerhalb von 5 Kalenderjahren einreichen |
In Portugal wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 28% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Portugal der volle Quellensteuersatz erhoben. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 28% |
Quellensteuersatz in Portugal reduzierbar | Ja, auf 15% |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Ja, 15%-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird. |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer |
Ansässigkeitsbescheinigung Banco Finantia |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) |
Rendite Check Kundenservice |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit des Dokuments |
Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 12 Monate Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
In Rumänien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 10 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Rumänien der volle Quellensteuersatz erhoben. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 10 % |
Quellensteuersatz in Rumänien reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer |
Ansässigkeitsbescheinigung
Alpha Bank |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) | Rendite Check Kundenservice Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit des Dokuments |
Für das Ausstellungsjahr und die ersten 60 Tage des Folgejahres Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag durch die rumänische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in Rumänischen Leu (RON) erfolgt. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob rumänische Quellensteuern abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten". |
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Quellensteuersatz in Rumänien erstattbar | 10 % seit 01.01.2021 (bis 31.12.2020: 16 %) |
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer |
Erstattungsantrag
für Alpha Bank |
Einsendeadresse |
Kundenservice |
Einreichungsfrist | Erstattungsantrag spätestens 10 Geschäftstage vor Ende des 5. Kalenderjahres, frühestens nach dem Ende des Kalenderjahres des Steuerabzugs möglich |
Schwedische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der schwedischen Anlagebank brutto an die Rendite Check-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In der Slowakei wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in der Slowakei der volle Quellensteuersatz erhoben. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 19 % |
Quellensteuersatz in der Slowakei reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein, nicht anrechenbar |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer |
Ansässigkeitsbescheinigung 356.bank, a.s. Ansässigkeitsbescheinigung Privatbanka a.s. |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) | Rendite Check Kundenservice Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf |
Einreichungsfrist | Nach erfolgter Anlage spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin |
Gültigkeit des Dokuments |
Unbeschränkt gültig Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
In Spanien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0% reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Rendite Check-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Spanien der volle Quellensteuersatz erhoben. Bitte beachten Sie, dass die Haitong S.A. ihren Sitz in Portugal hat, Zinserträge jedoch in Spanien versteuert werden. Aus diesem Grund erfolgt die Besteuerung entsprechend den spanischen Vorgaben. Weitere Informationen |
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Quellensteuersatz | 19 % |
Quellensteuersatz in Spanien reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein, nicht anrechenbar |
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer |
Ansässigkeitsbescheinigung Haitong Bank |
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen) |
Rendite Check Kundenservice |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokument | 365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung der Meldeadresse, sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
Was ist ein
Freistellungsauftrag?
Für
Zinsertrage, die Sie über den
Rendite Check-Anlegerservice erhalten, kann ein
Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank
erteilt werden. Durch die Erteilung eines
Freistellungsauftrags können Kapitalertrage
bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von der
Besteuerung befreit werden. Der
Sparerfreibetrag beträgt 801 Euro bzw. 1.602
Euro für zusammen veranlagte Eheleute.
Kapitalerträge (z.B. Zinsen auf ein Fest-
oder Tagesgeld), die über den
Sparerfreibetrag hinaus anfallen,
unterliegen der regulären Besteuerung für
Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer).
Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch einen Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank, dieser bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug. Die Servicebank prüft, ob diese Quellensteuern im Rahmen des Steuereinbehalts durch die Servicebank in Deutschland anrechenbar sind. In manchen Fällen kann durch das Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung, der Einbehalt von Quellensteuern verhindert bzw. die Quellensteuer reduziert werden.
Unser Tipp für Sie:
In
unserem Steuerbereich haben Sie die
Möglichkeit, jederzeit die genaue
steuerliche Behandlung der von Ihnen
gewünschten Anlagebank einzusehen.
Wie kann ich einen
Freistellungsauftrag erteilen, ändern
oder löschen?
Dazu nutzen
Sie einfach das Formular zum
Freistellungsauftrag. Dieses
beinhaltet eine Ausfüllhilfe, damit stellen
Sie eine korrekte Befüllung sicher. Das
vollständig ausgefüllte und handschriftlich
unterschriebene Dokument senden Sie per
Post, Fax oder E-Mail direkt an die Sutor
Bank.
Rendite Check
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
E-Mail service@rendite-check
.com
Nach Eingang des Formulars wird diese Änderung schnellstmöglich für sie vorgenommen. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung. Nach erfolgreicher Bearbeitung können Sie die Informationen über Ihren bei der Sutor Bank hinterlegten Freistellungsauftrag mit folgenden Schritten einsehen:
1. Klicken Sie nach dem
Login auf www.rendite-check.com oben rechts auf
Ihren Namen
2.
Sie gelangen dann in Ihr Profil,
folgen Sie dieser Seite bis zu der
Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV
Bescheinigung"
Was ist eine
Nichtveranlagungsbescheinigung
(NV-Bescheinigung)?
Geringverdienende haben mit Hilfe einer
sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung,
oder kurz NV-Bescheinigung die Möglichkeit,
sich auch über den Sparer-Pauschbetrag von
der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür
ist, dass sich Ihr Einkommen inklusive
Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag
befindet.
Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Für das Jahr 2022 liegt er bei 10.347 Euro für Ledige und 20.694 Euro für Verheiratete. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Sutor Bank, diese bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug.
Unser Tipp für Sie:
In
unserem Steuerbereich haben Sie die
Möglichkeit, jederzeit die genaue
steuerliche Behandlung der von Ihnen
gewünschten Anlagebank einzusehen.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung
beantragen?
Den
"Antrag auf Ausstellung einer
Nichtveranlagungsbescheinigung für
natürliche Personen" erhalten Sie auf
Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt -
entweder direkt in der Dienststelle oder auf
der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie
alle benötigten Informationen im Formular
angegeben haben, prüft das Finanzamt die
Angaben und entscheidet entsprechend, ob
eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden
kann. Die Bescheinigung wird für eine
maximale Geltungsdauer von drei Jahren und
nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes
ausgestellt.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung
einreichen?
Die
NV-Bescheinigung senden Sie bitte im
Original direkt an folgende Adresse:
Rendite Check
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
E-Mail service@rendite-check.com
Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung
bei der Bank verbleibt, es erfolgt keine
Rücksendung. Es besteht für Sie jedoch die
Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt mehrere
Originale anzufordern.
Nach
Eingang der Bescheinigung wird diese
schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie
erhalten hierüber keine weitere
Benachrichtigung. Dieses können Sie im
Anschluss mit folgenden Schritten
nachvollziehen:
1. Klicken Sie nach dem
Login auf www.rendite-check.com oben rechts auf
Ihren Namen
2.
Sie gelangen dann in Ihr Profil,
folgen Sie dieser Seite bis zu der
Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV
Bescheinigung“
Ja, die Daten liegen in sicheren Rechenzentren auf deutschen Servern. Es ist über ein „Need-to-know“-Konzept sichergestellt, dass ausschließlich die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen auf Ihre Stamm- und Anlagedaten Zugriff haben, für die dieses aufgrund Ihrer Aufgaben unbedingt erforderlich ist.